

Im Zuge der ständigen Anpassung des EEG werden durch die Bundesregierung auch Vorschriften erlassen, welche die Akzeptanz der Windenergie in der Bevölkerung weiter erhöhen sollen. Eine solche technische Änderung an den Windenergieanlagen muss bundesweit bis zum 01.07.2021 an den Flugbefeuerungen vorgenommen werden. Die technischen Änderungen hinsichtlich einer bedarfsgerechten Nachkennzeichnung sollen dazu führen, dass der größte Teil der Windenergieanlagen in der Nacht nicht mehr leuchten wird. Erst wenn sich ein Fluggerät auf 4km annähert soll die Flugbefeuerung an jeder Anlage aktiviert werden.
BMR unterstützt diese technische Weiterentwicklung, nachdem auch technische Details von den Flugsicherungsbehörden freigeben wurden. Unser Ziel ist es eine flächendeckende Lösung für die Region zu finden. Dafür ist BMR mit lokalen Betreibern und dem Landesverband für Erneuerbare Energien NRW in enger Abstimmung um gemeinsame Lösungen zu finden. Wir unterstützen dazu auch federführend kleinere Betreiber um eine wirtschaftlich bestmögliche Lösung zu finden. Bereits seit über 2 Jahren, noch lange bevor der neue Gesetzestext finalisiert war, erarbeitet BMR Konzepte zur Umsetzung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung um fristgerecht alle Auflagen zu erfüllen.
Sollten sie Fragen dazu haben oder selbst noch auf der Suche nach dem richtigen Konzept sein, können sie sich jederzeit bei uns melden.